Im niedersächsischen Cuxhaven kauft die B.H.Holding GmbH im großen Stil Flächen (s. top agrar 5/21). Nun stoppte das Oberlandesgericht Celle einen Kauf und bestätigte das Vorkaufsrecht für einen Milchviehbetrieb. Die Richter entschieden: Die Veräußerung an einen Nichtlandwirt widerspricht der Verbesserung der Agrarstruktur, wenn ein Vollerwerbslandwirt, wie in diesem Fall, die Fläche benötigt und bereit, sowie in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu kaufen.
Der Investor war zum Kaufzeitpunkt kein Landwirt, sondern eher im Geschäftsfeld Finanzen und Vermögensverwaltung tätig. Es fehle auch ein tragfähiges landwirtschaftliches Konzept, so das OLG Celle. Es komme darauf an, dass der Erwerber sich zu einem leistungsfähigen Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt entwickeln will und zu diesem Zweck das Grundstück erwerben will. Eine Verpachtung allein reiche hier nicht aus (Az.: 7 W 21/21).