Ein Hundehalter darf nicht mit vier frei hinter dem Auto laufenden Hütehunden durch das Jagdrevier fahren. Das urteilte kürzlich das Landgericht Coburg. Es folgte der Argumentation des Jägers, der sich auf das Jagdrecht berief, das durch die spezielle Art des Hundetrainings beeinträchtigt sei. Allerdings könne der Jäger nicht ein Verbot von freilaufenden Hunden fordern. Das sei erst dann möglich, wenn der Besitzer jedwede Einwirkungsmöglichkeit verloren haben. Das sei hier nicht der Fall gewesen, so die Richter (Az.: 24 O 817/21).
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