Zu der Meldung zur Hofabgabeklausel haben wir noch eine kleine Ergänzung:
Nach der Abschaffung der Hofabgabeklausel gilt: Wer regulär oder vorzeitig Rente von der Alterskasse beziehen will, muss den Hof rückwirkend ab dem 1.9.2018 nicht mehr abgeben. Das gilt auch für den Bezug von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Die top-agrar Redaktion