Durch das Verbot des Kükentötens müssen Legehennenhalter aktuell rund 3,40 € pro Jungehenne mehr bezahlen als vor dem Verbot.
Dieser Preis kann jedoch ab 2024 nicht gehalten werden, wenn die Geschlechtsbestimmung im Brutei (In-Ovo) vor dem 7. Bruttag geschehen muss. Als Alternative kommt dann nur noch die Aufzucht der Bruderhähne in Betracht. Durch die Futter- und Energiekrise werden Aufzuchtkosten je konventionell aufgezogenen Bruderhahn bei mehr als 4 € angesetzt. Die Bruderhahnaufzucht schlägt mit mindestens 1,5 ct je verkaufsfähigem Ei zu Buche.
Deutsche Schlachtbetriebe haben es schwer, die Schlachtkörper zu vermarkten, da kaum Nachfrage besteht. Zudem sind die Schlachtkosten relativ hoch. Ob die Verlagerung der Schlachtung, der Aufzucht oder ggf. sogar der Bebrütung der Küken ins Ausland die Kostenbelastung reduzieren kann, ist unklar. Vielmehr werden tierschutzrechtlich relevante Probleme jenseits der deutschen Grenzen verlagert.