Der Bundesrat hat einige Steueränderungen verabschiedet, von denen auch Landwirte betroffen sind. Hier die Wichtigsten:
- Pauschalierungssatz: Der Bundesrat hat einer Absenkung der Umsatzsteuerpauschale zugestimmt. Zuvor gab es für diesen Schritt bereits grünes Licht aus dem Bundestag. Damit sinkt der Pauschalierungssatz zum 1. Januar 2023 von derzeit 9,5 auf 9,0%. Die Bundesregierung muss den Pauschalierungssatz jährlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen, wenn es zu einer Über- oder Unterkompensation kommt. Unter diesen Vorzeichen kann sich für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen. Vor allem Veredler, die vor einer Betriebsteilung stehen, um die Pauschalierungsgrenze von 600000 € Umsatz pro Kalenderjahr (netto) einzuhalten, sollten die Situation erneut bewerten.
- Hof Cafés: Gute Nachrichten gibt es für Hof-Cafés. Bis Ende 2023 dürfen diese weiterhin 7% Umsatzsteuer auf Speisen abrechnen (gilt nicht für Getränke). Eigentlich sollte diese Regelung Ende des Jahres auslaufen.
- Mehrwertsteuer auf Erdgas: Um die Verteuerung der Energiepreise für die Verbraucher zu bremsen, soll die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme bis Ende März 2024 von 19 auf 7% sinken.