Wie es Herrn Axel Kees ergangen ist, so ist es auch mir ergangen: Da ich keinen Nachfolger für meinen gewerblich Schweinemastbetrieb (mit Abfallfütterung) hatte, suchte ich per Anzeige einen Nachfolger. Schließlich schloss ich mit einem Ehepaar einen Vertrag ab. Schon bald stellte sich heraus, dass diese Leute keine Ahnung von Schweinehaltung hatten und alles andere als fleißig waren. Es ging wohl nur darum, eine gute Existenz zu erwerben und ein schönes Haus zu bewohnen. Trotz Zugeständnissen und Bemühungen meinerseits, sah es auf dem Hof katastrophal aus. Da wir aufgrund der Abfallfütterung häufiger vom Veterinäramt kontrolliert wurden, erhielt ich nach 13 Monaten einen Anruf vom Veterinär: Der Betrieb wurde mit sofortiger Wirkung geschlossen.
Ich habe insgesamt ca. 250000 DM verloren und war froh, als die Leute unter dem Druck meines Anwaltes nach 27 Monaten kostenfreien Wohnens aus dem Haus auszogen. Doch dann kam der Hammer: Plötzlich meldeten sich zehn Gläubiger, denen die ehemaligen Käufer noch Geld schuldig geblieben waren (geschädigte Viehhändler, Lohnunternehmen u.a.). Insgesamt hatte das Ehepaar einen Schuldenberg von über 400000 DM hinterlassen! Nachträglich stellte sich heraus, dass sie schon vorher einen Gartenbaubetrieb gekauft, nicht bezahlt, ausgeplündert und in die Pleite geführt hatten. Am Ende war ich froh, noch einen guten Nachfolger gefunden zu haben, der auch nach jetzt 18 Jahren – trotz eines übernommenen Schadens von 150000 € – noch sehr gut zurecht kommt.
Nach ca. 5 Jahren, erhielt ich dann Post vom Amtsgericht. Ich wurde als Zeuge geladen. Nachdem sie bei mir ausziehen mussten, kauften sie ein landwirtschaftlichen Hof mit 9 ha Land. Der Eigentümer hatte die Eheleute angezeigt. Sie hatten dort vier Jahre ohne Miet- oder Kaufpreiszahlung gewohnt, bevor sie endlich ausgezogen sind. Die Richter verurteilten das Paar jeweils zu sechs Monaten auf Bewährung. Die Eheleute legten jedoch gegen das Urteil Revision ein und trafen auf eine milde Richterin. Das erste Urteil wurde abgewandelt in eine sechsmonatige Zahlung von je 150 €. Sollten sie die Strafe ein oder zwei Monate nicht zahlen können, dürften sie auch mit der Zahlung aussetzen, so die Richterin. Bei so viel Entgegenkommen dürfte weiteren Betrügereien Tür und Tor geöffnet sein.Name d. Red. bekannt