In Niedersachsen gilt ab 1.9.2022 das neue Gesetz über Grundstücksgeschäfte in der Landwirtschaft. Wichtige Punkte sind darin unteranderem:
- Eine Genehmigung ist nach Grundstückverkehrsgesetz ab 0,5 ha nötig.
- Die Landgesellschaft kann das Vorkaufsrecht jetzt auch ausüben, wenn sich kein Landwirt findet, der sofort in den Kaufvertrag einsteigt. Das veräußerte Grundstück muss aber von generellem agrarstrukturellem Interesse sein.
- Wer den Flächenkauf damit begründet, dass er einen landwirtschaftlichen Betrieb eröffnen will, kann zur Auflage bekommen, dort tatsächlich eine leistungsfähige Landwirtschaft unter Einbeziehung des Grundstücks aufzunehmen. Ansonsten kann angeordnet werden, dass die Fläche an Landwirte oder ein Siedlungsunternehmen verkauft werden muss.