Niedersachsen unternimmt jetzt einen neuen Versuch, bäuerliche Betriebe über gesetzliche Regelungen im Bodenrecht besser zu schützen. Der Entwurf für ein „Gesetz über Grundstücksgeschäfte in der Landwirtschaft“ enthält u.a. folgende Punkte:
- Genehmigung nach Grundstückverkehrsgesetz bei Flächenkäufen ab 0,5 ha erforderlich.
- Die Landgesellschaft kann ihr Vorkaufsrecht auch dann ausüben, wenn sie nicht direkt einen kaufwilligen Landwirt findet, der in den Kaufvertrag einsteigt, das Grundstück aber von generellem agrarstrukturellem Interesse ist. Die Fläche ist dann innerhalb von sechs Jahren für die Agrarstruktur einzusetzen.
- Wer als Nichtlandwirt Flächenkäufe damit begründet, dass er einen landwirtschaftlichen Betrieb neu eröffnen will, soll die Pläne aus seinem Konzept künftig realisieren müssen. Die Behörde kann zur Auflage machen, das erworbene Grundstück wieder zu verkaufen, wenn keine leistungsfähige Landwirtschaft dort stattfindet. So will Niedersachsen auch verhindern, dass landwirtschaftliche Grundstücke an Personen veräußert werden, die aus der Verpachtung der Flächen an Landwirte Gewinn erwirtschaften wollen, insbesondere Kapitalanleger.
Angesichts explodierender Bodenpreise und landhungriger Investoren ist es höchste Zeit, dass die Länder in Sachen Boden neue Regelungen finden. Niedersachsen will dabei auf die Landgesellschaft setzen, die sich nun bevorraten darf. Ob sich damit und mit der neuen Kontrolle von kleinen Grundstücksverkäufen ab 0,5 ha der Preiswucher am Bodenmarkt entschärfen lässt, ist aber zu bezweifeln.
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