Die Bundesregierung will den Pauschalierungssatz von 10,7% auf 9,5% senken. Dazu hat sie nun einen Gesetzentwurf vorgelegt (liegt top agrar vor). Der neue Wert soll ab dem 1.1.2022 gelten. Bleibt es dabei, sinkt der Pauschalierungsvorteil um 1,2%-Punkte. Für einige Betriebe kann sich unter diesen Vorzeichen ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen. Vor allem Veredler, denen die niedrigen Preise schlechte Ergebnisse bescheren und die gleichzeitig vor einer Betriebsteilung stehen, um die neue Pauschalierungsgrenze von 600000 € Umsatz pro Kalenderjahr (netto) einzuhalten, sollten die Situation noch einmal neu bewerten. Zudem ist der Aufwand für eine Betriebsteilung nicht zu unterschätzen. Mehr zum Thema finden Sie auf den Seiten 36 bis 37 und 38 bis 42.
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