Steht bei Ihnen demnächst die Hofübergabe an? Oder wollen Sie Ihrem Nachwuchs Vermögen schenken? Dann sollten Sie sich gegebenenfalls sputen. Denn ab dem 1.1.23 soll das Schenken und Vererben von Immobilien teurer werden, da die Regierung die Bewertungsverfahren anpassen will (Vergleichs-, Sach- und Ertragswertverfahren).
Die meisten müssen sich dennoch keine Sorgen machen: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen ist nach wie vor steuerbegünstigt. Sie können entweder 85 oder 100% des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens von der Steuer befreien lassen. Zudem stehen Hoferben, aber auch weichenden Erben umfangreiche Freibeträge zu. Kinder müssen erst ab 400000 € mit einer Steuerbelastung rechnen.
Bernhard Billermann, wetreu Alfred Haupt KG, Münster