Die Gemeinde hat eine gemeindeeigene Straße an unserem Hof saniert und fordert jetzt Straßenausbaugebühren. Kann ich die Zahlungen umgehen oder mindestens stunden? Welcher Zinssatz gilt?
Die Gemeinde hat eine gemeindeeigene Straße an unserem Hof saniert und fordert jetzt Straßenausbaugebühren. Kann ich die Zahlungen umgehen oder mindestens stunden? Welcher Zinssatz gilt?
Sie kommen um eine Zahlung nicht herum. Generell ist in der Satzung der Gemeinde geregelt, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge erhebt und welcher Verteilungsschlüssel gilt. Die Höhe der Beiträge richtet sich in der Regel nach der jeweiligen Nutzung und Lage des Grundstücks.
Die Gebühr müssen Sie erst dann zahlen, wenn der Ausbau der Straße abgeschlossen ist. Ist die Beitragspflicht einmal entstanden, sind Sie verpflichtet, die Beiträge zu zahlen – sobald Ihnen ein Beitragsbescheid vorliegt. In der Regel haben Sie dann noch einen Monat Zeit, sofern die Kommune Ihnen nicht eine längere Zahlungsfrist einräumt. Sie können die Gebühren – verbunden mit einer Verzinsung – auch stunden. Das müssten Sie bei der Gemeinde beantragen. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich, sofern die Beitragssatzung keine abweichende Regelung enthält, nach der Abgabenordnung. Hiernach fallen 0,5% Zinsen pro Monat, bzw. 6% pro Jahr an.
RA Dr. Mario Devermann, Hamacher, Dröge & Kollegen, Meppen