Landwirte, die sich gegen ein heranrückendes Wohngebiet wehren wollen, sollten der Gemeinde ggf. ganz konkrete Pläne für die Erweiterung ihres Betriebes vorlegen können. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hervor.
Der Fall: In 180 m Entfernung vom Betrieb eines Milchviehhalters plante die Gemeinde, ein Wohngebiet zu erweitern. Der Landwirt befürchtete nun, den geplanten Bullenmaststall nicht bauen zu können. Er wehrte sich mit einem Normenkontrollverfahren gegen die Pläne der Gemeinde, jedoch ohne Erfolg.
Die Richter führen aus, dass eine Gemeinde durchaus verpflichtet sei, die Erweiterungspläne eines Landwirts in die Planungen einzubeziehen. Voraussetzung sei jedoch, dass dies konkrete und realistische Pläne sind. Das reine Interesse des Landwirts, sich mit unverbindlichen Absichtserklärungen alle Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten, sei dagegen nicht schützenswert (Az.: 9 E 22.397).