Saftige Preiserhöhungen, gebrochene Garantien, Kündigungen oder gar Lieferstopps: Der Strom- und Gasmarkt spielt verrückt. Die Stiftung Warentest weist Verbraucher dazu u.a. auf Folgendes hin:
Eine Preiserhöhung trotz Preisgarantie ist rechtswidrig, denn der Vertrag gilt. Meist gilt die Garantie nur für den Einkaufspreis, nicht für Erhöhungen bei Umlagen, Steuern oder Netzentgelten. Einer Preiserhöhung können Sie widersprechen oder Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Setzen Sie Ihrem Anbieter dazu eine mehrwöchige Frist. Kommt es nicht zur Einigung, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie.
Bei nicht fristgerechter Kündigung und Einstellung der Belieferung wie z.T. durch stromio und gas.de empfiehlt Stiftung Warentest, zu widersprechen und Schadenersatz zu fordern. Wer durch Kündigung in die Grundversorgung gefallen ist, kommt wegen der teuren Preise oft nicht umhin, sich einen neuen Versorger zu suchen. Dazu gibt Stiftung Warentest folgende Tipps:
- Fordern Sie den alten Versorger auf, Ihre Daten zu löschen, sobald der Wechsel abgeschlossen ist. Daten mit gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sollte er sperren. So lässt sich später nicht erkennen, bei welchem Versorger Sie Kunde waren.
- Wer sich nicht selbst um den Anbieterwechsel kümmern will, kann auch Wechseldienste nutzen, die jeweils günstige Angebote heraussuchen.
- Mehr Informationen und Musterbriefe zum Löschen der Daten sowie zum Widerspruch gegen einen Lieferstopp finden Sie bei der Stiftung Warentest unter www.test.de