Nun steht es fest: Auch auf bestehende Betriebe kommen verschärfte Auflagen beim Emissionsschutz zu. Denn der Bundesrat hat nach langem Ringen nun die neue TA Luft verabschiedet. Danach müssen z.B. bestehende BImSch-Betriebe mit mehr als 2000 Mast- oder 750 Sauenplätzen innerhalb von fünf Jahren Abluftfilter nachrüsten. Dabei sind Ausnahmen möglich. Ab wann die TA Luft gilt, hängt nun vom Bundesumweltministerium ab: Dieses muss die 207 Änderungsanträge des Bundesrates noch in die TA Luft einfügen, danach tritt sie nach drei Monaten in Kraft.
${intro}