Bei Neuverträgen sollten Sie als Abnehmer darauf achten, dass die Abnahmepflicht an die Verwertung auf eigener Fläche gebunden ist. Eine passende Klausel wäre: „Der Abnehmer ist nur insoweit zur Abnahme verpflichtet, wie er den vertragsgegenständlichen Wirtschaftsdünger unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen im jeweiligen Abnahmezeitpunkt auf den von ihm bewirtschafteten Flächen als Wirtschaftsdünger ausbringen und dadurch verwerten kann.“ Damit ist es juristisch „objektiv unmöglich“ (§275 BGB) Gärrest oder Gülle zum Zwecke der Verwertung als Wirtschaftsdünger abzunehmen, wenn dadurch gegen geltendes Düngerecht verstoßen würde. Schadenersatzansprüche für den Abgeber entstünden nicht, da Sie die Abnahmeverweigerung nicht zu verantworten haben.
Zu bedenken sind auch die nötige Düngebedarfsermittlung und die zulässigen Höchstmengen von Stickstoff und Phosphor. Weil die Nährstoffgehalte von Gärrest schwanken, ist zu empfehlen, ein Recht auf Verweigerung der Annahme festzuschreiben, wenn die Inhaltsstoffe von einer tolerierbaren Spanne vor allem bei Stickstoff und Phosphor abweichen und dadurch Verwertungsprobleme entstehen.
Um gemeinsam einen vollständigen und wenig streitanfälligen Vertrag zu gestalten, sollten beide Vertragsparteien die praktische Abwicklung des Vertrages über ein Jahr gemeinsam gedanklich durchspielen. Im Interesse beider Parteien sind u.a. folgende Punkte zu regeln:
jährliche Abnahmemengen, Zeiträume und Mengen der Abnahme, z.B. 70-80% bis zum 31. Oktober. Achtung: Sperrfristen nach Düngerecht und Lagerkapazitäten beim abgebenden Betrieb berücksichtigt?
reine Abnahmeverpflichtung oder Abnahme zur Verwertung auf eigenen Flächen? Achtung: Verteilung des Verwertungsrisikos!
Beprobungen, insbesondere von Gärrest: Wer, wie und Kostenverteilung?
Güte und Zusammensetzung der Wirtschaftsdünger in Spannen. Evtl. Recht zur Abnahmeverweigerung bei erheblichen Abweichungen.
Welche Aufzeichnungs- und Meldepflichten bestehen? Was wird zur Erstellung der Nährstoffbilanz und Stoffstrombilanz benötigt? Wer ist zuständig für Beschaffung oder Übermittlung dieser düngerechtlich relevanten Daten?
Wie laufen die Abnahme und der Transport praktisch ab? Wer trägt hierbei welche Kosten?
Welche Vergütung wird festgelegt? Wann und wie wird abgerechnet? Zahlungsziele?
Welche Laufzeit hat der Vertrag? Verlängert er sich automatisch?
Anpassungsklausel bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen?