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Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Zu: „Ärger mit Funkmaststandorten“, top agrar 12/2021, Seite 18.

Verträge oft unvollständig

Lesezeit: 1 Minuten

In den Verträgen der Funkmastbetreiber werden die Rechte des Grundeigentümers mit Füßen getreten. Übliche Vertragspunkte, wie Haftungsfragen oder die Reglementation des Anlagenrückbaus, fehlen. In diesem Zusammenhang rate ich dringend jedem Betroffenen, die von den Mastenbetreibern benötigte Fläche möglichst klein zu halten und ein eigenes Flurstück mit eigener Flurnummer zu bilden. Landwirte werden in Zukunft ihre Eigentumsrechte mehr denn je verteidigen müssen.Franz Thielmann,

83620 Feldkirchen-Westerham, Bayern

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