Umsatzsteuer müssen Sie immer dann zahlen, wenn ein aus juristischer Sicht unechter Schadenersatz vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie den Bau einer Stromleitung dulden. Zwar haben Sie dadurch einen Schaden, der kam aber sozusagen mit Ansage und Ihrem Einverständnis. Ein Wildverbiss, auf den Sie keinen Einfluss haben, ist hingegen ein echter Schaden. Wenn Sie dafür Geld erhalten, zahlen Sie keine Umsatzsteuer.
Es gibt aber gute Nachrichten für Landwirte: Ob Sie Umsatzsteuer zah-len müssen oder nicht, richtet sich nach der Hauptursache, wofür Sie die Entschädigung erhalten. Und wenn sich diese auf ein Nutzungsrecht für Ihre Flächen für den Bau von Strommasten oder Erdkabel bezieht, dann ist die gesamte Entschädigung umsatzsteuerfrei. Denn das gilt wie eine Verpachtung, für die auch keine Umsatzsteuer anfällt. Tipp: Nicht immer ist eindeutig, ob eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt oder nicht. Nehmen Sie daher eine Klausel in Ihren Vertrag auf, wonach die Gegenseite die Umsatzsteuer zahlen muss, sofern die Finanzverwaltung, wider Erwarten, doch eine Umsatzsteuer ansetzt.