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Was tun bei Verboten im Pflanzenschutz?

Lesezeit: 2 Minuten

Ackerbauern sehen sich immer stärker mit Einschränkungen im Pflanzenschutz konfrontiert. Aus der EU kündigen sich nun noch weitreichendere Verbote an. Wie gehen Landwirte damit um?


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Der europäische Green Deal ist das zentrale Projekt von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Für die Agrarpolitik ist die Farm-to-Fork-Strategie dabei der Taktgeber. Vor allem von der Leyens Vize, Frans Timmermans, hat es auf den chemischen Pflanzenschutz abgesehen. Bis 2030 sollen Landwirte den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln halbieren – im Vergleich zum Mittel der Jahre 2015 bis 2017.


Noch pikanter: In „besonders sensiblen Gebieten“ soll der Einsatz von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden komplett untersagt sein. Das sieht ein Vorschlag der EU-Verordnung zur „nachhaltigen Verwendung von Pestiziden“ vor. In Deutschland zählen neben FFH-, Natura 2000- und Vogelschutzgebieten auch Landschaftsschutzgebiete dazu. Würde das so in Kraft treten, hieße dies das Aus für den chemischen Pflanzenschutz auf gut 25% der deutschen Ackerfläche. Das bringt viele Landwirte auf die Palme.


Einige Bauern sind jedoch schon heute mit weitreichenden Verboten konfrontiert. Drei von ihnen haben wir besucht. Unsere Fragen: Wie gehen Landwirte mit Einschränkungen im Pflanzenschutz um? Was läuft schlecht und was funktioniert vielleicht besser als erwartet?


Die Beispiele zeigen: Bekommen Landwirte Auflagen einfach übergestülpt, entsteht Frust. Gerade dann, wenn ein Verlustausgleich ausbleiben könnte.


Es kann jedoch besser laufen. Nämlich dann, wenn Umweltseite, Behörden und Landwirt eng zusammenarbeiten. Das fördert die Artenvielfalt, schützt seltene Bodentypen und Landwirte werden angemessen entschädigt.


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konstantin.kockerols@topagrar.com

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