Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) will Weidetierhalter besser vor Wolfsangriffen schützen. Dazu hat sein Ministerium den Entwurf zu einer Wolfsverordnung vorgelegt, die jetzt in den verschiedenen Ressorts abgestimmt wird.
Zwar dürfen durch das geänderte Bundesnaturschutzgesetz auffällige Wölfe leichter geschossen werden (s. top agrar 5/2020, S. 52). Aber nur, wenn der Wolf mehrfach Schutzzäune überwunden hat, für die 120 cm hohe Elektrozäune empfohlen werden. Eine solche pauschale Vorgabe hält Lies an Deichen von Flüssen oder der Küste, aber auch in Naturschutzgebieten für nicht zumutbar. Genauso wie, dass es erst mehrerer Vorfälle bedarf, bevor etwas unternommen werden kann.
Die Verordnung regelt stattdessen, dass bei erfolgloser Vergrämung aufdringliche Wölfe nach Annäherung unter 30 m oder nach einem Angriff auf Menschen auf Antrag geschossen werden können. Dazu sind keine mehrmaligen Vorfälle erforderlich. Weidetierhalter sollen zudem einen Antrag auf Entnahme stellen können, wenn der Wolf mindestens zweimal einen ordnungsgemäß errichteten Herdenschutz überwunden hat. Die Verordnung soll individuellere Vorgaben zur Beschaffenheit des Zauns enthalten.
Für Diskussionen sorgt auch eine neue Studie des Bundesamtes für Naturschutz: Danach gibt es in Deutschland theoretisch Lebensraum für 700 bis 1400 Wolfs-Territorien. Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes entspricht das einem Bestand von 7000 bis 14000 Wölfen. Aktuell gebe es 1300 bis 1900 Tiere. „Die Studie zeichnet ein weltfremdes Szenario und ist ein Affront gegen alle Weidetierhalter. Es ist grotesk, vor dem Hintergrund der massiven ungelösten Probleme durch die Ausbreitung des Wolfes mit einer Vervielfachung des aktuellen Bestandes zu kalkulieren“, so Generalsekretär Bernhard Krüsken.