Ich befinde mich zurzeit in einem privatrechtlichen Flurbereinigungsverfahren. lch verkaufe ein ca. 0,5 ha großes Wiesengrundstück und kaufe zwei Ackergrundstücke von ca. je 1 ha. Das Wiesengrundstück und die Ackergrundstücke sind aktuell verpachtet.
Frage: Sind die Prämienrechte an die Fläche gebunden? Muss ich sie im Kaufvertrag benennen? Wem stehen die Zahlungsansprüche (ZA) zu? Wie hoch sind die ZA aktuell? Was passiert, wenn in den Pachtverträgen nichts zu den ZA steht?
Frage: Sind die Prämienrechte an die Fläche gebunden? Muss ich sie im Kaufvertrag benennen? Wem stehen die Zahlungsansprüche (ZA) zu? Wie hoch sind die ZA aktuell? Was passiert, wenn in den Pachtverträgen nichts zu den ZA steht?
Die Prämienrechte bzw. Zahlungsansprüche sind nicht an die Fläche gebunden. Sie müssen daher auch nicht im Kaufvertrag angesprochen werden.
Die ZA stehen im Regelfall dem Pächter zu. Die Höhe der einzelnen Zahlungsansprüche kann variieren. Wenn in den Pachtverträgen nichts zu den Zahlungsansprüchen steht, verbleiben diese bei Beendigung des Pachtverhältnisses beim Pächter.
Als Flächenerwerber dürfen Sie die Pachtverträge aber einsehen. Sie sollten sich daher vor dem Kauf der Flächen die Pachtverträge unbedingt vorlegen lassen. Wenn in den Pachtverträgen Regelungen zu den Zahlungsansprüchen oder Prämienrechten enthalten sind, sollten Sie diese prüfen. In älteren Pachtverträgen sind die jetzt geltenden Zahlungsansprüche nicht ausdrücklich angesprochen. Dennoch kann auch nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch des Verpächters auf Übertragung der Zahlungsansprüche bestehen. Hier kommt es mitunter auf die Wortwahl der entsprechenden Pachtvertragsklausel an.
RA Josef Deuringer,
Meidert & Kollegen,
Augsburg