Unser Betrieb liegt im Außenbereich. Dort möchte ich einen alten Stall als nicht-landwirtschaftlichen Lagerraum, Wohnwagenstellplätze oder ähnliches umnutzen. In der Bauvoranfrage muss ich erklären, für welche Zwecke ich das Gebäude umnutzen will. Was schreibe ich dort hinein, damit ich das Gebäude künftig möglichst vielfältig nutzen kann?
Unser Betrieb liegt im Außenbereich. Dort möchte ich einen alten Stall als nicht-landwirtschaftlichen Lagerraum, Wohnwagenstellplätze oder ähnliches umnutzen. In der Bauvoranfrage muss ich erklären, für welche Zwecke ich das Gebäude umnutzen will. Was schreibe ich dort hinein, damit ich das Gebäude künftig möglichst vielfältig nutzen kann?
Wollen Sie ein altes landwirtschaftliches Gebäude für eine andere Nutzung umwidmen, kann das nur einmal geschehen. Überlegen Sie sich also genau, wie Sie das Gebäude künftig nutzen wollen.
Eine allgemeingültige Formulierung ist leider nicht möglich. Im Regelfall versuchen Sie, bevor Sie den Antrag stellen, eine entsprechende Formulierung mit der Baugenehmigungsbehörde abzusprechen. Zeigt sich diese allerdings zurückhaltend, müssen Sie die Formulierung möglichst weit fassen.
Das können Sie noch etwas spezifizieren, indem Sie einen Klammerzusatz mit Beispielen ergänzen. Also: „private und/oder gewerbliche Nutzung als Lager- und Abstellraum (beispielsweise als Wohnwagen- oder Autostellplatz, Lager für Gewerbebetreibende)“.
Nehmen Sie, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, Kontakt mit der zuständigen Person in der Baugenehmigungsbehörde auf und besprechen, ob sie Probleme mit Ihrer Formulierung hat. Gegebenenfalls können Sie diese dann noch ändern.
RA Dr. Frank Schulze, Meisterernst, Düsing, Manstetten, Münster