Monatelang hat das Bundesumweltministerium mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) darüber gestritten, unter welchen Umständen Wölfe abgeschossen werden dürfen. Mitte Mai einigte sich nun das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf. Dem Entwurf zufolge können Wölfe künftig auch dann schon abgeschossen werden, wenn sie „ernste Schäden“ für Nutztierhalter verursachen. Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein, um eine Abschussgenehmigung zu erhalten.
Zudem soll bei wiederkehrenden Schäden „im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang“ der Abschuss von Wölfen eines Rudels auch möglich sein, wenn nicht konkrete Einzeltiere als Verursacher ausgemacht werden können.
Doch damit scheint der Streit in der Bundesregierung zum Wolf nicht geschlichtet. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will weitergehende Eingriffe über das Parlament erreichen. Angesichts der rasch zunehmenden Wolfspopulation und den damit ebenfalls zunehmenden Nutztierrissen halte das BMEL eine weitere Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes „weiterhin für erforderlich“. Sie will erreichen, dass Wölfe auch präventiv erlegt werden können.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze verteidigte den Gesetzentwurf (s. Betriebsleitung ab Seite 30).