Ich habe eine offene Ladenkasse und möchte ein Zählprotokoll erstellen. Dieses muss laut Vorschrift handschriftlich verfasst sein. Dazu habe ich zwei Fragen:1. Entnehme ich der Kasse täglich den Kassenbestand als Privatentnahme, beträgt der Kassenbestand „Null“. Muss ich auch für diesen Fall ein Protokoll mit dieser Angabe erstellen? 2. Was gilt, wenn ich einen festen/immerwährenden Kassenbestand als Wechselgeld habe? Muss ich dies ebenfalls im Zählprotokoll vermerken?
Ich habe eine offene Ladenkasse und möchte ein Zählprotokoll erstellen. Dieses muss laut Vorschrift handschriftlich verfasst sein. Dazu habe ich zwei Fragen:1. Entnehme ich der Kasse täglich den Kassenbestand als Privatentnahme, beträgt der Kassenbestand „Null“. Muss ich auch für diesen Fall ein Protokoll mit dieser Angabe erstellen? 2. Was gilt, wenn ich einen festen/immerwährenden Kassenbestand als Wechselgeld habe? Muss ich dies ebenfalls im Zählprotokoll vermerken?
Ja, Sie haben Recht, sobald Sie ein Zählprotokoll verwenden, müssen Sie dieses handschriftlich führen. Für ein Zählprotokoll gibt es aber keine gesetzliche Verpflichtung mehr. Sie müssen es also nicht führen. Fertigen Sie es dennoch freiwillig an, sind Sie im Fall einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite.
- Wenn Sie den Geldbestand am Tagesende als Entnahme ausweisen, können Sie logischerweise keinen Bestand mehr feststellen. Die Kasse ist leer und hat einen Bestand von „Null“. Daher bräuchten Sie kein Protokoll führen.5
- In einigen Betrieben ist es üblich, dass die einzelnen Verkaufsstände täglich mit demselben Bestand an Wechselgeld starten. Am Abend kommen dann alle Tageseinnahmen in eine Hauptkasse (z.B. auch in einen Tresor) und Sie haben in der Kasse lediglich einen festen Wechselgeldbestand für den nächsten Tag. Da Sie gesetzlich nicht verpflichtet sind, ein Zählprotokoll zu erstellen, haben Sie auch keinen Mehrwert, wenn Sie bei einer Betriebsprüfung 365 Zählprotokolle mit dem selben Bestand vorlegen. Konzentrieren Sie sich in einem solchen Fall auf Ihre Hauptkasse. Tipp: Auch die Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte bis zur Bestückung der einzelnen Kasse mit dem festen Wechselgeldbestand kann hilfreich sein. Weitere Tipps zur korrekten Kassenführung lesen Sie in top agrar 11/2018, Seite 48.6
Nina Holtwick, PARTA, Lindlar