Wer seinen Betrieb teilt, hat oft nur ein Ziel im Visier: möglichst viel Steuern sparen. Wer allerdings nur aus steuerlichen Gründen seinen Betrieb teilt, dem kann das Finanzamt schnell einen Gestaltungsmissbrauch unterstellen.Suchen Sie daher immer außersteuerliche Gründe. Im Zweifel holen Sie Berufskollegen mit an Bord, wie z. B. bei 51 a-Kooperationen. Um auf der sicheren Seite zu sein, hilft auch ein Blick in eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover, an der sich die meisten Finanzämter orientieren. Sie finden das Dokument hier:
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