3 G am Arbeitsplatz ist mitunter aufwendig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Nicht geimpfte oder nicht genesene Arbeitnehmer müssen bei Betreten des Betriebes täglich ein negatives Testergebnis nachweisen. Der Arbeitgeber muss dies kontrollieren und dokumentieren.
Um Ihren Mitarbeitern entgegenzukommen, können Sie die Tests auch im eigenen Betrieb durchführen. Dafür muss jedoch ein entsprechend geschulter Mitarbeiter die Tests beaufsichtigen. Vielfach bieten Arbeitgeber diese beaufsichtigten Tests an zwei Tagen/Woche an und nutzen dabei die Schnelltests, die sie ihren Mitarbeitern sowieso zweimal pro Woche zur Selbsttestung bereitstellen müssen. Die restlichen Wochentage müssen die Mitarbeiter sich dann in einem Testzentrum testen lassen.
Für die Mitarbeiter gilt die Zeit der Testung übrigens nicht als Arbeitszeit, wohl aber für die Person, die die Tests beaufsichtigt.
M. v. Chamier, WLAV Münster