Das Bundeslandwirtschaftsministerium und seine nachgeordneten Behörden stehen grundsätzlich mit allen Vertretern aus dem Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie der Fischerei im ständigen Austausch. Das stellt die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion klar.
Die Mitarbeiter sowie die Staatssekretäre würden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen pflegen. Explizit betont wird, dass weder eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher diesbezüglicher Daten bestehe, noch sei es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene auch nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Das aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes abgeleitete Frage- und Informationsrecht des Bundestages sei als politisches Kontrollrecht auf das Verhalten der Bundesregierung gerichtet.
Vor einem Monat hatte das BMEL schon den Grünen geantwortet...