Das Antragsverfahren für die Direktzahlung bzw. die Basisprämie ist in jedem Bundesland unterschiedlich. In den meisten Bundesländern ist nur noch eine elektronische Antragstellung zulässig. Mit dem Mehrfachantrag können Landwirte neben den Direktzahlungen auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragen. Bei Mehrfachanträgen, die erst nach dem 15. Mai eingehen, werden die Prämien gekürzt.
Für die Antragstellung sind die von den jeweiligen Landesstellen hierfür vorgesehenen Vordrucke oder Formulare zu verwenden. Für alle gilt: Sie müssen bis 15. Mai 2019 eingereicht werden.