Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) fordert von der Ampel-Koalition, den Stillstand bei den Verhandlungen über die Zukunft der Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) zu beenden. In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) fordert DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp, die Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung über eine Neufassung der Privatisierungsgrundsätze wieder aufzunehmen. Der gegenwärtige Schwebezustand sei für die vom DRV vertretenen Agrargenossenschaften problematisch. „Da bis zum Jahresende zahlreiche Pachtverträge auslaufen, benötigen unsere Mitgliedsunternehmen dringend Planungssicherheit“ schreibt Holzenkamp in dem Brief, der top agrar vorliegt.
Bei auslaufenden BVVG-Pachtverträgen gilt derzeit, dass diese nur an Ökobetriebe weiterverpachtet werden können. Nur wenn von Ökobetrieben kein Gebot eingeht, können diese anschließend offen für alle Betriebe ausgeschrieben werden.
Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsfraktionen vereinbart, die noch verbliebenen BVVG-Flächen zukünftig nicht mehr zu verkaufen, sondern „vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe“ zu verpachten. Die Bundesregierung hatte Ende 2021 dann einen weitgehenden Verkaufsstopp für die landwirtschaftlichen Flächen der BVVG verhängt. Eine Verständigung der Staatssekretäre aus den beteiligten Ressorts über den weiteren Umgang mit den BVVG-Flächen war anschließend von Finanzminister Lindner wieder einkassiert worden.
Die von den Staatssekretären erzielte Verständigung sah vor, dass bis Ende 2024 noch maximal 6.000 ha veräußert werden dürfen. Der Rest der noch verbliebenen rund 91 000 ha BVVG-Flächen sollte „vorrangig an nachhaltig und ökologisch wirtschaftende Betriebe“ verpachtet werden. Auch Junglandwirte und Existenzgründer sollten Berücksichtigung finden. Zudem sollten noch einmal 17 500 ha aus dem Bestand der BVVG unentgeltlich für Naturschutzzwecke zur Verfügung gestellt werden.
„Wichtig ist uns, dass durch die Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag kein Keil zwischen konventionell und ökologisch wirtschaftenden Unternehmen getrieben wird“, betonte Holzenkamp in seinem Brief. Vielmehr müsse ein Kriterienkatalog für die Neuverpachtung entwickelt werden, der die Leistungen beider Wirtschaftsformen und unterschiedlicher Betriebsgrößenstrukturen berücksichtigt, forderte er. Dies gelte insbesondere für die Agrargenossenschaften, „die als Mehrfamilienbetriebe eine breite, regionale Eigentumsverteilung sicherstellen“.