Bundesarbeitsminister Hubertus Heil lehnt eine Verlängerung der sogenannten 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften über dieses Jahr hinaus ab. Das hat der SPD-Politiker in einem Schreiben an die Spitzen von fünf Agrarverbänden mitgeteilt, darunter der Deutsche Bauernverband (DBV), der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber (GlfA und der Zentralverband Gartenbau (ZVG). Der Minister stellt sich damit gegen seine Kabinettskollegin Julia Klöckner, die sich für eine Fortführung der aus ihrer Sicht bewährten Regelung ausspricht, die gerade den Sonderkulturbetrieben eine größere Flexibilität beim Einsatz der Arbeitskräfte ermögliche.
Heil erinnert demgegenüber daran, dass die Anerkennung einer kurzfristigen Beschäftigung bis zu einer Dauer von 70 Tagen anstatt der regulären Grenze von 50 Tagen im Jahr 2014 als Übergangsregelung eingeführt worden sei. Ziel sei es gewesen, möglichen Problemen insbesondere bei der Saisonarbeit durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Rechnung zu tragen. Eine generelle Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung in Form der kurzfristigen Beschäftigung sei damit ausdrücklich nicht beabsichtigt gewesen.
Eine Entfristung der Übergangsregelung liefe dem Minister zufolge dem Schutzgedanken der Sozialversicherung entgegen. Ausnahmen vom Sozialversicherungsschutz müssten eng begrenzt bleiben. Einer Fortführung der Sonderregelung allein für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Gartenbau erteilt Heil ebenfalls eine Absage. Sie widerspräche seiner Ansicht nach dem Prinzip der Sozialversicherung, grundsätzlich einheitliche, branchenunabhängige Regelungen für alle Beschäftigte zu treffen.