Auch Nebenerwerbslandwirte seien "aktive Landwirte" und dürfen bei der Agrarreform nicht von der Förderung ausgeschlossen werden, kritisierte erneut der DBV. Nach neuesten Vorstellungen der EU-Kommission sollen künftig Landwirte, die einen bestimmten Prozentsatz ihres landwirtschaftlichen Einkommens am Gesamteinkommen unterschreiten, keine "aktiven Landwirte" mehr sein und demzufolge keine Direktzahlungen mehr erhalten. Grundlage dazu sollen Einkommensteuerbescheide bei der Antragstellung sein. Aus Sicht des DBV wäre dies eine Benachteiligung und ein Affront gegen alle Nebenerwerbslandwirte und gegen diejenigen, die sich neue Einkommensquellen zur Diversifizierung aufgebaut haben, sei es in der Direktvermarktung, in der Gastronomie oder beim Landurlaub. "Solche Überlegungen sind weltfremd und führen in die Irre", erklärte der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses "Nebenerwerbslandwirtschaft und Erwerbskombinationen", Werner Räpple.
Auf seiner jüngsten Tagung befasste sich Ausschuss auch mit dem Grundstücksverkehrsgesetz. Nach wie vor hat das Gesetz eine sinnvoll lenkende Funktion, eine sogenannte "Leitplankenfunktion" für den landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt. Der Ausschuss bedauerte, dass bisher keine gerichtsfeste Definition von Nichtlandwirten vorliegt und als Folge der Förderalismusreform der Grundstücksverkehr zur Ländersache geworden ist. Gleichwohl werden mögliche Ansatzpunkte im besseren Vollzug des Grundstücksverkehrsgesetzes gesehen.
Nach den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2010 ist jeder 2. landwirtschaftliche Familienbetrieb in Deutschland heute ein Nebenerwerbsbetrieb.
vgl.:
Wer ist aktiver Landwirt? (18.3.2011)