Die Daten der Schlagkarteien gesammelt auf dem Silbertablett präsentiert – um nicht weniger geht es im Pestizidstreit in Baden-Württemberg. Hier haben sich der NABU und Landeswasserversorgung jetzt zusammen getan, um an die Pflanzenschutzanwendungsdaten aus den Naturschutzgebieten zu kommen.
Die Landwirtschaftsverwaltung hatte bislang alle Anfragen abgeblockt, auch weil die Daten nur auf den Betrieben vorliegen und nicht etwa gesammelt in den Ämtern. Einvernehmlich hatten sich Verwaltung und Verbände und Landeswasserversorgung bereits in der Vergangenheit auf eine Stichprobenregelung geeinigt. „Insofern verstehe ich nicht, weshalb sie nun weiter insistieren, dass wir Daten liefern sollen, die wir nicht haben“, so Landwirtschaftsminister Peter Hauck dazu am Montag im swr-Interview.
Gerichte bislang auf Seite des NABU
Doch das Eis wird dünner: Bereits drei Gerichte in Baden-Württemberg sehen die Forderungen von NABU und Landeswasserversorgung als berechtigt an.
So entschied z.B. das Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, Zeitpunkt der Verwendung, verwendete Menge, Größe der behandelten Fläche sowie die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde mit geschwärzten Namen und geschwärzten Flurstücken übergeben werden müssten. Weiterhin heißt es im Urteil, dass jede Person auch ohne ein rechtliches lnteresse darlegen zu müssen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Umweltverwaltungsgesetz Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen hat, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne von § 23 Absatz 1 verfügt (AZ.: 9 K 8441/19). Die Verwaltungsgerichte Stuttgart (Az.: 14 K 9469/18) und Freiburg (Az.: AZ: 10 K 1230/19) stoßen in das gleiche Horn.
Bei allen Urteilen ist das Land in Berufung gegangen, insofern ist noch keines der Urteile rechtskräftig.