Wie die EU-Kommission vorschlägt, will sie erstmals auch dem europäischen Agrarsektor verbindliche Emissionsminderungsziele auferlegen. Konkret heißt dies, dass die Landwirtschaft bis zum Jahr 2020 ihren Ausstoß an Treibhausgasen gegenüber 2005 um 10 % reduzieren soll. Die deutschen Landwirte sollen ihren Ausstoß an klimaschädlichen Gasen in diesem Zeitraum sogar um 14 % verringern. Diese Emissionsminderungsziele könnten darüber hinaus sogar noch höher ausfallen, wenn sich die internationale Staatengemeinschaft auf ein neues Klimaschutzabkommen einigt. Für diesen Fall hat die EU angekündigt, ihren Gesamtausstoß an Treibhausgasen bis 2020 nicht um 20 %, sondern um 30 % zurückzufahren. Neben Kohlendioxid sollen unter anderem auch Methan und Stickoxide von den Minderungszielen erfasst werden, bei denen die Landwirtschaft nach Angaben der Kommission für rund 58 % bzw. knapp 65 % des EU-Gesamt¬ausstoßes verantwortlich ist. Zu dem Paket zählen ferner ein Richtlinienentwurf zur Förderung von erneuerbaren Energien wie beispielsweise Biokraftstoffen, ein Vorschlag zur Ausweitung des Emissionshandelssystems auf weitere Sektoren und Gase und neue Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen.
Die Kosten für die Umsetzung beziffert die EU auf 60 Mrd. Euro bzw. 0,5 % des EU-Bruttosozialprodukts (BSP) pro Jahr. Das entspreche etwa 3 Euro pro Bürger und Woche. Die Kosten fürs Nichtstun seien zehnmal höher. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Kommissionsinitiative. Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) sahen in dem Gesetzpaket positive Perspektiven für die Landwirtschaft.
20 % erneuerbare Energien in 2020 (24.1.08)