Das Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht in die nächste Runde. Die Landwirtschaftliche Rentenbank startet für die Gelder aus der sogenannten Bauernmilliarde ein neues Interessenbekundungsverfahren. Vom 18.07.2022 bis zum 27.07.2022 können landwirtschaftliche Betriebe über das Förderportal die Interessenbekundungen abgegeben. „Wann Landwirte ihre Interessenbekundung in diesem Zeitraum einreichen, spielt keine Rolle – am Ende entscheidet der Zufallsgenerator über die Reihenfolge der Einladungen zur Antragstellung“, stellte ein Sprecher der Rentenbank gegenüber top agrar klar.
Alte Interessenbekundungen verlieren Gültigkeit
Interessenbekundungen aus dem April 2021 verlieren ihre Gültigkeit, erklärte die Rentenbank am vergangenen Freitag in einer Pressemitteilung. Daher müssen alle an einer Förderung interessierten Unternehmen an der neuen Interessenbekundung teilnehmen. Um teilzunehmen, müssen sich Interssierte im Rentenbank-Förderportal registrieren: https://lw-foerderportal.rentenbank.de.
Erste Einladungen zur Förderung Anfang August
Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren führt die Rentenbank eine Reihung aller Unternehmen durch, die Interesse an einer Förderung haben. Diese erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Anhand dieser Reihenfolge sendet die Rentenbank so viele Einladungen zur Antragstellung aus, wie das Budget von ca 200 Mio € in diesem Jahr hergibt. Die ersten Einladungen zur Antragstellung wird die Rentenbank voraussichtlich Anfang August versenden.
Neue Frist für Lager von Wirtschaftsdünger
Neu in dieser Antragsrunde: Für die Kategorie „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern“ hat die Rentenbank die Frist, um den Zuschussantrag im Förderportal einzureichen, auf 120 Tage verlängert. Grund dafür sei, dass die Verfahren der für die Förderung erforderlichen Baugenehmigung häufig sehr zeitintensiv sind, so die Rentenbank.
In den übrigen Kategorien („Maschinen der Außenwirtschaft“ und „Separationsanlagen“) bleibt die Frist von 30 Tagen bestehen. Für alle Anträge gilt weiterhin, dass Zuschuss- und Refinanzierungsantrag spätestens zwei Monate nach Erstellung des Zuschussantrages im Förderportal durch die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht werden müssen.
Güllefässer ausgenommen
Am vergangenen Freitag erklärte das BMEL, dass der Bund im Bereich Gülle künftig nur noch die Ausbringtechnik für Gülle fördern werde. Für die Mit-Förderung von Güllefässern soll es kein Geld aus der Bauernmilliarde mehr geben.