„Nur noch schwer vermittelbar“ ist nach Auffassung des Evangelischen Bauernwerks in Württemberg die Hofabgabeklausel als Voraussetzung für den Rentenbezug in der Alterssicherung der Landwirte. Zur Förderung der rechtzeitigen Hofübergabe seien stattdessen in Zukunft strukturpolitische Anreize notwendig, heißt es in einem Positionspapier mit dem Titel „Hofabgabe fördern“.
Darin schlägt das Bauernwerk einen Ausbau der Junglandwirteförderung sowie die Einführung einer Altersobergrenze für landwirtschaftliche Fördermittel vor. Künftig solle die Voraussetzung für den Bezug staatlicher Agrarförderung mit Erreichen des Rentenalters enden, fordert das Bauernwerk.
Verwiesen wird auf das Beispiel der Schweiz, wo dieses Modell der Förderung der Hofübergabe seit Jahren erfolgreich praktiziert werde. Beispielsweise ende dort der Anspruch auf Direktzahlungen mit Erreichen des Rentenalters.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Agrarförderung an die Altersgrenze für die Regelaltersrente zu koppeln. Gelten soll dies sowohl für nationale als auch für europäische Fördermaßnahmen. Die anstehende Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) biete dafür eine gute Gelegenheit.