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Biologische Vielfalt

Biodiversitätsstrategie: EU-Agrarausschuss stimmt für schärferen Umweltschutz

Der Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments votierte für einen stärkeren Schutz der biologischen Vielfalt. Notwendig sei eine wissenschaftlich gestützte Strategie mit wirtschl. Nachhaltigkeit.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Abgeordneten des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament haben sich mit Blick auf die Biodiversitätsstrategie für „mutige und dennoch ausgewogene Maßnahmen“ ausgesprochen.

Wie die Agrarpolitiker bei ihrer letzten Sitzung betonten, muss alles daran gesetzt werden, den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU zu stoppen. Von den Ausschussmitgliedern votierten bei fünf Stimmenthaltungen 35 für und acht gegen die Stellungnahme an den federführenden Umweltausschuss. Die dortige Abstimmung ist für den 22. April geplant.

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Die Agrarpolitker unterstreichen die Bedeutung der biologischen Vielfalt, um auch langfristig ein nachhaltiges und widerstandsfähiges EU-Lebensmittelsystem und damit die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Zu diesem Zweck brauche die EU eine neue ehrgeizige Strategie, die auf wissenschaftlichem Konsens beruhe, aber zugleich auf sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit basiere.

Eine Schlüsselrolle beim Schutz der biologischen Vielfalt spricht der Landwirtschaftsausschuss der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu, weshalb er fordert, dass die Land- und die Forstwirtschaft in die Debatte einbezogen werden.

Ferner drängen die EU-Agrarier darauf, stärkere Anreize zum Schutz der biologischen Vielfalt zu schaffen. Die zuständige Berichterstatterin, die Portugiesin Isabel Carvalhais, stellte fest, dass die Biodiversitätsstrategie sehr ambitioniert sei.

Landwirte einbeziehen

Die Landwirte müssten in die Umsetzung der Maßnahmen einbezogen und zuvor angehört werden. Zudem dürfe die soziale Dimension „nicht unter den Tisch fallen“, warnte Carvalhais.

Die im Mai vorigen Jahres von der EU-Kommission präsentierte neue Biodiversitätsstrategie - eine der Säulen des Green Deal - sieht bekanntlich vor, bis zum Jahr 2030 mindestens 30 % der europäischen Land- und Meeresgebiete in „wirksam bewirtschaftete Schutzgebiete“ umzuwandeln. Außerdem findet sich in ihr die Forderung, dass mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Fläche wieder „mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt“ ausgestaltet werden. Außerdem sollen nach dem Willen der Brüsseler Kommission EU-weit insgesamt zusätzliche 3 Mrd. Bäume gepflanzt sowie 25.000 Flusskilometer renaturiert werden.

Folgenabschätzung gefordert

Derweil unterstreicht der Landwirtschaftsausschuss in seiner Stellungnahme, dass neue Maßnahmen und Ziele sich aus einer Folgenabschätzung und einer umfassenden wissenschaftlich-evidenzbasierten Bewertung der Auswirkungen ergeben müssten. Die kumulativen Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der europäischen Land- und Forstwirtschaft, der ländlichen Gebiete und der Ernährungssicherheit seien zu überprüfen.

Ferner ist es aus Sicht der Agrarpolitiker wichtig, die potentiellen Risiken einer Verlagerung von Biodiversitätsverlusten in Drittländer zu bewerten. Konkret bestehe nämlich die Befürchtung, dass die lokale Produktion durch zu strenge EU-Regeln benachteiligt und infolgedessen durch Drittlandsimporte ersetzt werden könnte.

Thematisiert wird in dem Bericht des Landwirtschaftsausschusses auch die Bedeutung von Handelsabkommen für den Schutz der biologischen Vielfalt. Das Gremium empfiehlt, dass solche Übereinkünfte die biologische Vielfalt fördern sollten. Zeitgleich sei sicherzustellen, dass Importe den Standards entsprechen, wie sie von den europäischen Landwirten angewendet würden. Zudem besteht der Ausschuss darauf, die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden, zu stoppen.

Chemischen Pflanzenschutz weiter reduzieren

Betont wird in der Stellungnahme an den Umweltausschuss auch, dass die Landwirte eine größere Auswahl an „alternativen, effektiven, erschwinglichen und umweltfreundlichen“ Pflanzenschutzmitteln benötigten. Dies sei nötig, wenn der Einsatz chemischer Wirkstoffe weiter reduziert werden solle.

Darüber hinaus pochen die Agrarier darauf, dass die EU-Kommission die bestehenden Vorschriften so anpasst, dass die Einführung neuer alternativer Pflanzenschutzmittel mit geringeren Umweltauswirkungen beschleunigt wird.

Ferner sei es notwendig, den Landwirten angemessene Anreize und Entschädigungen zu geben, die bereits nachhaltige Pflanzenschutzpraktiken anwendeten.

Im Hinblick auf den Vorschlag der Kommission, streng geschützte Gebiete zu vergrößern, pocht der Landwirtschaftsausschuss darauf, dass die Bauern zumindest landwirtschaftliche Aktivitäten durchführen dürfen, die den Schutzzielen entsprechen oder sogar einen positiven Beitrag zur biologischen Vielfalt leisten. Zugleich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Landwirte, die in geschützten Gebieten von Natura 2000 wirtschaften, für ihre erhöhten Produktionskosten aufgrund von Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen zu entschädigen.

Erhalt der genetischen Vielfalt

Des Weiteren appellieren die Parlamentarier an die Kommission, die EU-Vorschriften zur Saatgutvermehrung mit dem Ziel anzupassen, die Erhaltung der genetischen Variabilität und die Nutzung traditioneller europäischer Sorten auf den Bauernhöfen zu fördern.

Außerdem wollen die EU-Agrarpolitiker sichergestellt sehen, dass die Mitgliedstaaten heimische Tierrassen besser schützen und dem Verlust der biologischen Vielfalt bei den Nutztieren entgegenwirken.

Ferner mahnt der Landwirtschaftsausschuss die nationalen Behörden, die Verwendung von Substanzen in Pflanzenschutzmitteln, die für Bestäuber schädlich sind, strenger zu kontrollieren und so der hohen EU-weiten Sterblichkeit der Bestäuber Einhalt zu gebieten. Dazu sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Bestäuberschutz in die Strategiepläne der GAP aufnehmen.

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