Bis 2030 sollen die EU-Mitgliedstaaten ihren Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix bis 2030 im europäischen Durchschnitt auf 42,5 % erhöhen. Dazu haben sich die EU-Mitglieder in den Trilogverhandlungen mit dem Europaparlament und der EU-Kommission am Mittwoch verpflichtet.
Holz weiterhin erneuerbar
Ein großer Streitpunkt in den Verhandlungen zur sogenannten Erneuerbare-Energien-Verordnung 3 (RED III) war die Nutzung von Holz. Einige Parteien hatten gefordert, dass das Verfeuern von Holz nicht als erneuerbare Energie gelten soll. Das ist jedoch weitestgehend vom Tisch. „Die Energiegewinnung aus Holz gilt auch weiterhin als erneuerbar“, sagte der Chef-Verhandler des Europaparlamentes Markus Piper (CDU) am Donnerstag in Brüssel. Subventionen für Holzkraftwerke oder die energetische Nutzung von Holz wird es allerdings nicht mehr geben.
Weiterhin soll kein Rundholz mehr verbrannt werden und die Mitgliedstaaten verpflichten sich, alte Wälder sowie Wälder mit hohem Artenreichtum vor übermäßiger Holzernte zu schützen.
Pieper: EU stellt Rahmen, Mitgliedstaaten entscheiden
Chefverhandler Pieper zeigte sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis. „Ich bin froh, dass uns das gelungen ist. Wir setzen jetzt einen Rahmen für die erneuerbaren Energien. Was, wie und wo die Mitgliedstaaten machen, um das Ausbauziel zu erreichen, können sie selbst entscheiden“, so Pieper am Donnerstag.
Bei den Grünen im Europaparlament sorgt das Trilogergebnis für weniger Freude. „Die energetische großtechnische Nutzung von Holz in Kraftwerken wird auf EU-Ebene leider weiterhin pauschal als klimaneutral gewertet. Das entspricht leider nicht mehr der Realität“, sagte der EU-Grüne Martin Häusling.
SPD-Mann Tiemo Wölken sieht die Einstufung von Holz als „erneuerbar“ als zu großes Zugeständnis an die Mitgliedstaaten. „Leider wollten die Mitgliedstaaten nicht ehrlich auf die schädliche Nutzung von Holz blicken.“
Schnellere Genehmigungen
Laut Pieper soll die neue Verordnung auch dazu führen, „dass eine einzelne Haselmaus nicht über die Genehmigung eines ganzen Windparks entscheiden kann.“ Genehmigung sollen nicht mehr am europäischen Artenschutz scheitern.
Künftig soll es so sein, dass das Vorkommen seltener Arten nur dann im Weg von Großprojekten stehen kann, wenn ihre Gesamtpopulation in Europa als gefährdet gilt.
Gilt sie als nicht gefährdet, könnten Wind- oder Solarparks trotzdem gebaut werden.
„Informeller“ Kompromiss steht
Bei dem Verhandlungsergebnis handelt es sich um eine „informelle Einigung“ auf politischer Ebene. Das heißt, dass letzte Details in weiteren technischen Sitzung ausgearbeitet werden. Danach müssen sowohl das EU-Parlament als auch die Mitgliedstaaten der ausformulierten Verordnung zustimmen.