Das geht aus einer Änderungsverordnung zur EU-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung hervor, die der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen hat. Unter bestimmten Bedingungen sollen aber für Rinder Ausnahmen von der Impfkampagne möglich sein, die finanziell mit Mitteln der Europäischen Union unterstützt wird. Kritik am Beschluss des Bundesrates kam vom Deutschen Bauernverband (DBV). Das Bundesrats-Plenum folgte nicht dem Änderungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalens und Niedersachsen, die die Weichen für eine unbürokratische Lösung bei Ausnahmen von der Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen stellen wollten. Wäre der Antrag befürwortet worden, könnten nun die Länder Ausnahmen von der Impfpflicht im Wege einer Allgemeinverfügung regeln. Nun muss jedoch jeder Betrieb in aufwändigen Einzelanträgen solche Ausnahmen bewilligen lassen. Dies wird die Verwaltung und die landwirtschaftlichen Betriebe noch zusätzlich bei der Bekämpfung gegen die Blauzungenkrankheit belasten, kritisiert der DBV. Deutschland, das als eines der wenigen Länder in der EU eine verpflichtende Impfung für Rinder, Schafe und Ziegen im Kampf gegen die Blauzungen-Krankheit vorsieht, treibe die Durchführung der Impfung nun mit bürokratischen Hürden auf die Spitze. Mit der heutigen Entscheidung sei die Chance auf Verwaltungs-vereinfachung bei der Durchführung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vertan worden.
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