In den Medien gab es in den vergangenen Wochen neben Erfolgsmeldungen über eingereiste Saisonarbeiter für die Erdbeer- und Spargelernte auch Berichte, dass die Hygienemaßnahmen, die Voraussetzung für die Ausnahmeerlaubnis waren, nicht eingehalten wurden. Die Rede war von voll besetzten Bustransporten zum Feld, Gemeinschaftsunterkünften und fehlendem Mundschutz.
Nun gibt es Forderungen nach Anschlussregelungen, damit auch in den kommenden Monaten weitere osteuropäische Saisonarbeiter nach Deutschland einreisen können. Agrarstaatssekretärin Beate Kasch vom Bundeslandwirtschaftsministerium reagierte anlässlich der Agrarministerkonferenz in einem Brief an ihre Amtskollegen in den Ländern mit Zurückhaltung.
Kasch stellt klar, dass die Kontrolle der Hygieneregeln und des Gesundheits- sowie des Arbeitsschutzes den zuständigen Behörden der Länder obliegt. Erst wenn der Bund belastbare Daten hätte, könne sie berichten und Maßnahmen einleiten. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
„Aufgrund der geltenden Einreisebeschränkungen haben wir mit Blick auf die benötigten ausländischen Saisonarbeitskräfte Regelungen getroffen, die unter Berücksichtigung des Gesundheits- und Infektionsschutzes eine Einreise im beschränkten Umfang ermöglichen.
Informationen, wie sich die Saisonarbeitskräfte auf die Bundesländer verteilen und wie die konkrete Situation vor Ort bei Ihnen in den Bundesländem ist, liegen dem Bund verständlicherweise nicht vor. Denn die Kontrolle der Hygieneregeln und des Gesundheits- sowie des Arbeitsschutzes obliegt den zuständigen Behörden der Länder.
Wenn dem Bund belastbare Daten aus den Ländern zur Situation der Saisonarbeitskräfte vorgelegt werden, kann das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Agrarministerrinnen und -ministern der Länder gerne dazu berichten und ggfs. weitere Maßnahmen einleiten. Daher bitte ich Sie um zeitnahe Übermittlung der entsprechenden Informationen.“