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BMEL versteht die Kritik am Zukunftsprogramm Pflanzenschutz nicht

Die Kritik am geplanten Zukunftsprogramm Pflanzenschutz des Bundeslandwirtschaftsministeriums reißt nicht ab. Das setz nun zum Gegenangriff an. Können die Argumente überzeugen?

Lesezeit: 3 Minuten

Viele Landwirte waren froh, dass aus dem EU-Pflanzenschutzverordnung SUR nichts geworden ist. Umso größer der Ärger, nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im Frühjahr mit dem Zukunftsprogramm Pflanzenschutz einen Plan vorgelegt hat, der viele nicht zuletzt wegen der Reduktionsziele beim Mitteleinsatz an den Brüsseler Vorgänger erinnert.

Die Kritik aus der berufsständischen Vertretung war nahezu einhellig: Zu bürokratisch, zu viel Ordnungsrecht und meist von der Verbotsseite gedacht, statt gemeinsame Lösungen mit der Landwirtschaft zu suchen.

Wollen alle Beteiligten einbeziehen

Das Agrarressort konnte das nicht nachvollziehen und weist die Kritik nun auch in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zurück. Die vorgesehenen Maßnahmen seien „im Wesentlichen auf Kooperation und Freiwilligkeit angelegt“, heißt es in der Antwort.

Darin unterstreicht das BMEL seinen Willen, die Beteiligten einzubeziehen. Ziel sei es, gemeinsam mit allen relevanten Akteuren einen Weg aufzuzeigen, „mit dem ein nachhaltiger Pflanzenschutz mit der Produktivität der Betriebe in Einklang gebracht werden kann.“ Dabei setze man auf „Förderung, Beratung und Innovation“.

Die eingegangenen Stellungnahmen würden derzeit ausgewertet, „um auf Basis der zahlreichen Anregungen, Ideen und Verbesserungsvorschläge die Maßnahmen für das finale Zukunftsprogramm Pflanzenschutz zu erarbeiten.“

Die Bundesregierung bekennt sich zum Ziel der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission, die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50% zu reduzieren. Mit diesem Ziel werde aber ausdrücklich keine pauschale Halbierung der Anwendung auf allen Anbauflächen verfolgt. Vielmehr gehe es darum, mit einem Maßnahmen-Mix aus Beratung, Förderung und Forschung die Reduktionsziele bezogen auf die Gesamtmenge in Deutschland zu erreichen.

Ausdrücklich distanziert sich das BMEL vom Brüsseler Verordnungsentwurf über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). Die von der EU-Kommission inzwischen zurückgezogene Vorlage sei diesem Ansatz nicht gerecht geworden.

Chemischer Pflanzenschutz schädlich für die Artenvielfalt

Keinen Zweifel hat die Bundesregierung, dass der breitflächige Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel negative Effekte auf die Artenvielfalt hat. Dies werde in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt. Gleichzeitig gebe es im Rahmen der europäischen Pflanzenschutzmittelwirkstoffgenehmigung eine Lücke bei der Risikobewertung hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Biodiversität.

Bislang liege kein standardisierter EU-Leitfaden vor, der vergleichbare Ergebnisse über verschiedene Wirkstoffe hinweg zeige. Deshalb setze sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Erarbeitung einer Methode ein, um indirekte Nahrungsnetzeffekte zu bewerten.

Die Bundesregierung betont die Vielfalt an Handlungsmöglichkeiten, zum einen Ackerbaukulturen effizient vor Schaderregern zu schützen und zum andern die Anwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.

Genannt werden die konsequente Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes, der Anbau erweiterter Fruchtfolgen, die Wahl frohwüchsiger, krankheitsresistenter Sorten, die Verwendung moderner Applikationstechnik wie beispielsweise Spot Spraying und Bilderkennung, ferner die Nutzung von Prognosemodellen zur Bekämpfung von Schadorganismen sowie der Einsatz mechanischer Unkrautkontrolle.

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