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BMELV: Länder sollen GVO-Abstände selbst festlegen

Wie groß in Deutschland der Abstand zwischen gentechnisch verändertem Mais und konventionellen Kulturen sein muss, soll jedes einzelne Bundesland künftig selbst entscheiden dürfen. Das sehen Planungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums vor, für die eine Änderung des Gentechnikgesetzes notwendig ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie groß in Deutschland der Abstand zwischen gentechnisch verändertem Mais und konventionellen Kulturen sein muss, soll jedes einzelne Bundesland künftig selbst entscheiden dürfen. Das sehen Planungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums vor, für die eine Änderung des Gentechnikgesetzes notwendig ist. Im Haus von Ressortchefin Ilse Aigner arbeitet man deshalb an Eckpunkten für eine solche Gesetzesänderung, die sich die schwarz-gelbe Koalition seit der Regierungsübernahme vorgenommen hat.


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Wie AgE berichtet, heißt es schon im Koalitionsvertrag, dass die Regierung die rechtlichen Vorraussetzungen dafür schaffen will, "damit die Bundesländer innerhalb eines bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien flexibel eigenständig Abstände festlegen können, die zwischen Feldern mit genetisch veränderten Pflanzen und solchen mit konventionellem oder ökologischem Anbau einzuhalten sind".


Offen ist noch, wie diese Vorgabe umgesetzt werden soll. Die einfachste Möglichkeit des im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetzes wäre, dass die derzeit bundesweit geregelten Mindestabstände - 150 m von GVO- zu konventionellem Mais und 300 m zu ökologischem Mais - erhalten bleiben, die Bundesländer davon aber mit eigenen Regelungen abweichen können. Möglich wäre auch ein bundesweit festgelegter Abstandskorridor, innerhalb dessen sich die Bundesländer bewegen.


Die neben dem Abstand verbleibenden Fragen der Koexistenz - wie z.B. die Haftungsfragen - sollen nicht verändert werden und weiter bundeseinheitlich geregelt sein. Denkbar ist, dass neben den Maisabständen auch weitere Kulturen - etwa Kartoffeln - mit in die Neuregelungen zu den Abstandsauflagen aufgenommen werden.


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