Gegen eine Neuregelung der Bauvorschriften im Außenbereich hat sich der Generalsekretär des DBV, Dr. Helmut Born, ausgesprochen. "Die Landwirtschaft kann nur verlieren, wenn die geltenden Vorschriften im Baugesetzbuch auch nur teilweise zur Disposition gestellt werden", warnte Born in Berlin. Der DBV hüte daher den §35 des Baugesetzbuches, in dem landwirtschaftliche Vorhaben im Außenbereich privilegiert werden, "wie seinen Augapfel".
Born räumte zugleich ein, dass es in einigen Regionen erhebliche Konflikte um den Bau von Tierhaltungsanlagen gebe. Er halte diese jedoch bei gutem Willen auf allen Seiten für lösbar. Der DBV-Generalsekretär betonte in diesem Zusammenhang die Kompromissbereitschaft der Landwirtschaft. Inzwischen gebe es sowohl in Niedersachsen als auch in Nordrhein-Westfalen Initiativen des dortigen Berufsstands, gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Kommunen bei Bauvorhaben nach "verträglichen Lösungen" zu suchen. Born: "Wir gehen auf die gesellschaftlichen Belange ein, erwarten jedoch im Gegenzug, dass an der rechtlichen Grundlage im Baugesetzbuch nicht gerüttelt wird." Insbesondere aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen sind Forderungen laut geworden, gewerbliche Tierhaltungsanlagen von der Privilegierung im Außenbereich auszunehmen.
vgl.: Emsland stoppt Stallneubauten: Brandschutz-Gutachten nötig (19.10.2010)