In Brandenburg wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Linke einen Gesetzentwurf zur Höfeordnung vorlegen. Ziel ist, dass Hofbetreiber den Hof geschlossen an einen Hofnachfolger vererben können. Damit soll das Erbrecht an die vor allem in Nordwestdeutschland geltenden Regelungen angepasst werden.
Die von Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke schon vor Jahren angekündigte Höfeordnung ist einen Schritt näher gerückt. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Linken im Potsdamer Landtag haben sich vergangene Woche darauf geeinigt, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Höfeordnung einzubringen. Der Landtag hatte dazu bereits im September 2015 einen Beschluss gefasst.
Nach Angaben der agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Anke Schwarzenberg, wollen die beteiligten Parteien erreichen, dass Bauernhöfe leichter an einen Hofnachfolger vererbt werden können. Nach ihrer Darstellung bleibt bei mehreren Beteiligten im Erbfall gerade bei den heutigen hohen Bodenpreisen mitunter nur der Verkauf. Ziel sei es deshalb, dass ein Hofbetreiber den Hof geschlossen an einen Hofnachfolger vererben und die Miterben dabei so abfinden könne, dass die Existenz und der wirtschaftliche Weiterbetrieb des Hofes nicht gefährdet würden.
„Wir greifen damit eine Forderung des landwirtschaftlichen Berufsstandes auf, sich an Höfeordnungen anderer Bundesländer zu orientieren“, erläuterte Schwarzenberg. Den rechtlichen Fragen werde man sich im parlamentarischen Verfahren widmen.
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