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Brandenburg weitet Ausgleichszulage aus

Das Land Brandenburg zahlt mehr als 5 Millionen € mehr für benachteiligte Gebiete. Landesagrarminister Jörg Vogelsänger will das auch als Hilfe für Brandenburger Landwirte verstanden wissen, die dieses Jahr besonders unter Ernteausfällen leiden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Land Brandenburg zahlt mehr als 5 Millionen € mehr für benachteiligte Gebiete. Landesagrarminister Jörg Vogelsänger will das auch als Hilfe für Brandenburger Landwirte verstanden wissen, die dieses Jahr besonders unter Ernteausfällen leiden.


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Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat eine Erhöhung der Ausgleichzulage für in benachteiligten Gebieten ansässige Landwirtschaftsbetriebe angekündigt. Gerade in Brandenburg mit seinen leichten Böden und mit Blick auf die mäßige Ernte 2017 könne das Land mit dieser Unterstützung einen wirksamen Beitrag zur Existenzsicherung der Betriebe leisten, so Vogelsänger. „Die Ausgleichszulage bietet einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten entstehen, im Vergleich zu Betrieben, die nicht in solchen Gebieten wirtschaften“, sagte er. Mit Hilfe der Förderung soll ermöglicht werden, auch ungünstige Standorte dauerhaft zu nutzen.


Brandenburg weist bundesweit den höchsten Anteil an benachteiligten Gebieten auf. Er liegt bei 75 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Im Jahr 2016 wurden rund 16,8 Millionen Euro als Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in Brandenburg an Agrarbetriebe ausgereicht. Dieser Betrag soll nun trotz knapper Kassen ansteigen. Erstmals werden Intensivkulturen in die Förderung einbezogen, vorausgesetzt, ihr Anbau erfolgt in der ausgewiesenen Gebietskulisse der benachteiligten Gebiete. Bei den Intensivkulturen handelt es sich im Wesentlichen um Mais, Weizen, Gemüse und Obst. Damit erhöht sich die förderfähige Fläche. Wurden im letzten Jahr noch etwas mehr als 674.000 Hektar gefördert, wird die Antragsfläche in diesem Jahr auf 915.000 Hektar steigen. Der Fördersatz für einen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in den benachteiligten Gebieten beträgt unverändert 25 Euro.


Bevor die Fördermittel ausgereicht werden, unterliegen die Antragsflächen einer Prüfung. Dabei kann es zu Reduzierungen kommen, etwa weil die Antragsflächen nicht in der Kulisse liegen oder sich mit Nachbarflächen überlappen, teilt das Brandenburger Agrarministerium weiter mit. Erst nach diesem Abgleich wird sich abschließend der genaue Gesamtbetrag für die Ausgleichszulage ergeben. Erwartet wird allerdings ein Anstieg der Zahlungen auf rund 22 Millionen Euro für das gesamte Land Brandenburg.

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