Nach dem Votum des Bundesrates zur Beibehaltung der offenen Deklaration von Futtermitteln geht die politische Auseinandersetzung nun auf europäischer Ebene weiter. Laut DBV haben die Abgeordneten des Landwirtschaftsausschusses vom Europaparlament bereits Widerstand gegen den Kommissionsvorschlag zum Wegfall der Mengenangaben von Einzelfuttermittelkomponenten im Mischfutter signalisiert. Der Bericht des Ausschussvorsitzenden steht nun zur Beratung an. Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, die Futtermittelhersteller weiter grundsätzlich zu verpflichten, die Gewichtsanteile der Ausgangserzeugnisse mitzuteilen. Durch den dabei anzuwendenden Toleranzbereich sah die Länderkammer die Herstellerinteressen ausreichend gewährleistet. Zudem lehnten die Bundesländer ein zusätzliches Auskunftsverweigerungsrecht ab. Gemäß dem EU-Verordnungsvorschlag sollen Hersteller aber die Anfrage von Landwirten ablehnen können, wenn sie durch die Herausgabe der Informationen ihr Recht auf geistiges Eigentum verletzt sehen. In einer Reaktion auf die Bundesratsstellungnahme begrüßte der DBV vergangene Woche zudem, dass der Landwirtschaft bewährte, für die Praxis wichtige Ausnahmeregelungen zur Entlastung von Kennzeichnungsverpflichtungen wie bei Direktanlieferungen von Erntegut weiter zugesichert werden sollen. Auch für Nebenprodukte aus der Lebensmittelerzeugung mit hohem Wassergehalt wie Bierhefe oder Zuckerrübenpressschnitzel hatte der Bundesrat Ausnahmeregelungen empfohlen, weil ansonsten der Handel mit solchen Produkten erheblich erschwert würde oder zum Erliegen käme. Darüber hinaus hatte die Länderkammer geraten, auf verpflichtende Angaben zu Rohproteinen und Rohfasern bei Grün- und Raufutter zu verzichten.
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