Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Eurotier 2024 Seelische Gesundheit Wolf

topplus Landwirte direkt betroffen

Verfassungsklage: BUND und Hannes Jaenicke wollen Biodiversitätsschutz erzwingen

Nach der für sie erfolgreichen Klimaklage treten der BUND und Mitstreiter erneut vor das Verfassungsgericht. Sie wollen Artenschutz zur politischen Pflicht machen – mit Folgen für die Landwirtschaft.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Jahr 2020 hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz für einen Epochenwechsel gesorgt. Klimaschutz war ab diesem Moment kein „Kann“ mehr, sondern ein „Muss“ für jede Bundesregierung. Nun strengt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine ähnliche Verfassungsbeschwerde zum Schutz der Artenvielfalt an. Sollte dieses Verfahren so ausgehen wie damals beim Klimaschutz, muss sich gerade die Landwirtschaft warm anziehen.

Bundesregierung soll in die Pflicht genommen werden

Der BUND hat seine Klage am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dabei war er nicht allein: Auch der bekannte Schauspieler Hannes Jaenicke und der Naturschützer Christof Martin haben sich der Beschwerde angeschlossen. Damit ist ein Argument früherer Zurückweisungen durch das Gericht schon einmal ausgehebelt. Das hatte 2021 ausgeführt, dass Klagen auf Verletzung von Menschenrechten – und darum geht es hier auch nach Ansicht des BUND – durch Individuen vorgetragen werden müssen. Die sind nun von Anfang an mit dabei.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ziel der ersten Klage dieser Art ist, dass die Bundesregierung durch das Höchstgericht verpflichtet wird, ein umfassendes gesetzliches Biodiversitäts-Schutzkonzept vorzulegen. Das müsse einen sofortigen Stopp des Biodiversitätsverlustes und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung der Artenvielfalt umschließen.

Wie wird die Klage begründet?

Nach Auffassung der Kläger ist das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung noch dramatischer als die Folgen des Klimawandels. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe sei die menschliche Existenz langfristig bedroht. Das bedrohe die Menschenrechte, insbesondere die auf Leben und Gesundheit.

Wo sehen die Kläger die Treiber des Artenverlustes?

Vor allem Landnutzungsänderungen sind laut dem BUND und seinen Mitklägern Hauptursache des Biodiversitätsrückgangs. Ganz vorn auf ihrer Liste: Die Landwirtschaft, aber auch die „direkte Ausbeutung von Organismen“, Umweltverschmutzung und invasive Arten. Auch hier steht für die Unterzeichner der Verfassungsbeschwerde die „Intensivlandwirtschaft“ und vor allem die „übermäßige Tierhaltung“, die „Überdüngung“ und der „umfassende Pestizideinsatz“ in vielen Fällen als Hauptverursacher dahinter.

Ekhardt: Brauchen drastisch weniger Tierhaltung

Für Prof. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig steht deshalb fest: „Wir brauchen drastisch weniger Tierhaltung, Pestizide und Dünger.“ Dafür sei ein verbindliches „Rahmengesetz“ erforderlich und wirksame Maßnahmen wie eine Mengensteuerung für Pestizide oder die Tierhaltung. Das sei auf europäischer Ebene sicherlich besser platziert als auf nationaler – aus prozessualen Gründen sei der Gang vor das deutsche Verfassungsgericht aber einfacher. Derartige Forderungen sind nicht neu - wie etwa der Ruf nach einer Halbierung der Nutztierhaltung. Mit einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts würden solche Ideen aber quasi zu politischen Vorgaben.

„Der Biodiversitätsverlust ruiniert die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit. Umgekehrt droht, dass ein wirksamer Naturschutz so lange vertagt wird, bis Naturschutz nur noch mit massiven Freiheitseingriffen machbar ist. Wir wollen Freiheit und Demokratie langfristig bewahren und fordern deshalb ein gesetzliches Schutzkonzept für die Natur“, sagt Ekhardt, der die Kläger vor dem Verfassungsgericht vertritt.

Rapior: Expertengremien ohne Konsequenzen

Myriam Rapior, stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende ergänzt: „Beim Erhalt der Biodiversität geht es um nichts Geringeres als um unsere Lebensgrundlagen. Die Natur in Deutschland wird jedoch nur unzureichend geschützt und der Verlust schreitet voran.“ Rapior ist enttäuscht von den Expertengremien der Bundesregierung und des Bundestages, an denen sie selbst zum Teil mitgearbeitet hat. Die würden seit Jahren auf den dringenden Handlungsbedarf im Naturschutz hinweisen, ohne dass geeignete Maßnahmen wurden.

Vorbild für das aktuelle Begehren des BUND, Jaenicke und Co. ist die erfolgreiche Klima-Verfassungsbeschwerde, die der BUND gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein 2018 als erster vor das Bundesverfassungsgericht brachte, um die Gesetzgebung zu ehrgeizigeren Zielen beim Klimaschutz zu verpflichten. Der Klima-Beschluss des Gerichts 2021 war die weltweit bisher weitestgehende Entscheidung auf bessere Umweltgesetzgebung eines obersten Gerichts. Im September hatte der BUND, wieder gemeinsam mit anderen Verbänden, eine zweite Klima-Verfassungsbeschwerde erhoben, weil der Klimaschutz zwar Fortschritte gemacht hat, aber nach ihrer Auffassung weiterhin unzureichend ist. Die Verfassungsbeschwerde wird neben der Großspende von Christof Martin unterstützt von der Pelorus Jack Foundation und von Protect the Planet.

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.