Der Bundestag hat dazu vergangene Woche das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels beschlossen. Das Gesetz verbietet auch den gelegentlichen Verkauf von Lebensmitteln, der bislang noch erlaubt ist. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Genannt wird in dem Gesetz der Fall, dass eine Ware andernfalls zu verderben droht. Darüber hinaus wird die Erlaubnis auf "vergleichbar schwerwiegende Fälle" begrenzt. Eine Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Einrichtungen fällt nicht unter das Verbot. Andere Waren und Dienstleistungen dürfen nur gelegentlich unter Einstandspreis angeboten werden. Daneben verbietet die Neuregelung marktmächtigen Handelsunternehmen, für Waren oder Leistungen von kleinen und mittleren Lieferanten einen höheren Preis zu fordern als den, den sie selbst in den eigenen Filialen ausgelobt haben. Das Gesetz und damit auch die Verschärfung des Verbots von Untereinstandspreisverkäufen ist bis Ende 2012 befristet. Agrar-Staatssekretär Dr. Gerd Müller, sieht in der Neuregelung ein wirksames Instrument zur Bekämpfung des Preismissbrauchs bei Lebensmitteln. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Beschluss des Bundestages. Damit sei der langjährige Einsatz des Berufsstands gegen Preisdumping-Aktionen und Verschleudern von Lebensmitteln zu nicht kostendeckenden Preisen endlich anerkannt worden.
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