Die Bundesregierung hat am Mittwoch der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zugestimmt. Es ist nur ein erster Schritt auf dem Weg bis zum Inkrafttreten des Vertrages. Dieser soll die Klimaerwärmung aufhalten.
Mit der Zustimmung der Bundesregierung kann Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Vertrag bei der offiziellen Zeichnungszeremonie am 22. April 2016 in New York für Deutschland unterzeichnen. " Deutschland wird damit zu den Erstunterzeichnern des Pariser Abkommens gehören“, sagte Hendricks. Sie sei zuversichtlich, dass auch viele andere Staaten Ende April unterzeichnen werden. „Gemeinsam wollen wir zeigen, dass das Pariser Abkommen schnell und schwungvoll umgesetzt wird", so Hendricks weiter.
Nach der Unterzeichnung folgt noch die Ratifizierung
Das im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris beschlossene Abkommen ist das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder gemeinsam in die Pflicht nimmt. Wie bei internationalen Verträgen üblich, wird es erst einige Monate später unterzeichnet. Völkerrechtlich verpflichtend wird es für die einzelnen Staaten erst nach dem nächsten Schritt, der sogenannten Ratifizierung. Das Pariser Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten ratifiziert haben und diese Staaten mindestens 55 Prozent der weltweiten Emissionen abdecken.
Die Bundesregierung strebt laut dem Bundesumweltministerium eine zügige Ratifikation des Abkommens an. Der genaue Zeitplan wird derzeit innerhalb der EU beraten. Da das Pariser Klimaschutzabkommen Kompetenzen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten betrifft, ratifizieren die EU und ihre Mitgliedstaaten das Abkommen gemeinsam.
Staaten sollen Klimaschutzmaßnahmen treffen
Mitte Dezember 2015 hatten sich in Paris 196 Staaten auf ein neues Weltklima-Abkommen verständigt. Danach soll die Klimaerwärmung auf unter zwei Grad, am besten auf maximal 1,5 Grad begrenzt werden. Dafür müssten die Industriestaaten ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Alle fünf Jahre sollen die Staaten neue, schärfere Ziele für die Eindämmung ihrer Treibhausgasemissionen verkünden und dafür vorsorglich Maßnahmen treffen. Die Bundesregierung will noch 2016 einen Klimaschutzplan mit entsprechenden Maßnahmen beschließen. Davon betroffen sein soll auch die Landwirtschaft. Der Klimavertrag soll ab dem nächsten Jahrzehnt gelten. Ende 2020 läuft das bestehende Kyoto-Protokoll aus.
Hintergründe:
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