Bis Ende letzter Woche waren mehr als 21 100 Anträge mit einem Abfindungsvolumen von insgesamt annährend 400 Mio. Euro bei den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG) eingegangen. Davon entfielen rund 245 Mio. Euro auf Bundesmittel. Da die Abfindungsaktion laut Gesetz erst mit Beginn des neuen Jahres anläuft, müssen alle Anträge, die vorher gestellt worden sind, gleichbehandelt und mit dem Eingangsstempel 1. Januar 2008 versehen werden, unabhängig davon, ob ein Antrag bereits im November oder erst Ende Dezember gestellt worden ist. Anders als zuvor vom Bund angekündigt wird also nicht derjenige Antrag eher bearbeitet, der frühzeitig eingeht. Damit müssten nach gegenwärtigem Stand Anträge abgelehnt werden, ohne dass es dafür eine rechtliche Handhabe gäbe. Ein Ausweg aus diesem Dilemma besteht allein in einem Vorziehen von einem Teil der 200 Mio. Bundesmittel, die für das Jahr 2009 vorgesehen sind. Mit dieser Forderung haben sich sowohl der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, als auch der Vorsitzende des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BlB), Leo Blum, an Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer gewandt, bislang allerdings noch ohne Ergebnis. Ein Vorziehen der Mittel gilt haushaltsrechtlich als äußerst schwierig. Offenbar gibt es innerhalb der Bundesregierung jedoch Überlegungen, die Finanzierungslücke anderweitig zu schließen, etwa über eine Zwischenfinanzierung. Unterdessen versicherte Staatssekretär, Dr. Gerd Müller, niemand müsse sich Sorgen machen, dass er nicht zum Zuge kommt.
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