Der Bundesrat befasst sich eingehend mit der Düngemittelverordnung und hat nun aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Anträge zum vorliegenden Entwurf einen Unterausschuss gebildet. Der soll in dieser Woche tagen und eine Empfehlung für die nächste Agrar-Ausschusssitzung am 22. September vorbereiten. Die Verordnung dient insbesondere der Umsetzung geänderter Vorgaben im europäischen Düngemittelrecht und soll zudem die bestehenden Vorschriften an neue naturwissenschaftliche und technische Erkenntnisse anpassen. Modifiziert werden sollen daneben die Regelungen über Nebenbestandteile, die Kennzeichnungsvorgaben für verschiedene Düngemitteltypen sowie die Stofflisten. Deutliche Nachbesserungen am vorliegenden Verordnungsentwurf hatte kürzlich der Deutsche Bauernverband (DBV) gefordert. Nach Auffassung des DBV gehen vor allem die vorgesehenen Anforderungen an die Seuchen- und Phytohygiene von Düngemitteln über die Vorgaben der EU hinaus. So sei die vorgeschlagene absolute Salmonellenfreiheit bei in Verkehr gebrachten Wirtschaftsdüngern weder realistisch noch verhältnismäßig. Ferner moniert der Verband die geplante Kennzeichnung von Nährstoffen bei betriebseigenen Wirtschaftsdüngern, die überbetrieblich verwertet werden. Seiner Ansicht nach müssen landwirtschaftliche Betriebe von dieser Kennzeichnungspflicht befreit werden, da die Nährstoffgehalte in Wirtschaftsdüngern stark schwankten und der Informationsbedarf des Abnehmers über privatrechtliche Regelungen zu befriedigen sei. Zudem kritisiert der DBV eine deutliche Verschärfung von Grenzwerten für Schadstoffe bei Wirtschaftsdüngern. Nicht einverstanden ist der Bauernverband schließlich mit den im Verordnungsentwurf aufgeführten Ausgangsstoffen, die als Abfälle in Düngemitteln verwertet werden dürften.
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