Der Bundesrat hat sich am Freitag dagegen ausgesprochen, den Betrieben ab einer gewissen Höhe die landwirtschaftlichen Direktzahlungen zu kappen. Die Länderkammer verweist auf die damit verbundenen hohen wirtschaftlichen Benachteiligungen angesichts heterogener Betriebsstrukturen.
Die Kürzungsvorschläge für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bewerten die Länder ebenfalls kritisch, denn die GAP leiste „in der gesamten EU wichtige Beiträge zu den strategischen Prioritäten der Gemeinschaft“. Der Bundesrat äußerte Zweifel darüber, ob die Brüsseler Vorschläge geeignet sind, die Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Raum weiter angemessen zu unterstützen und dabei den bisherigen und auch neuen Herausforderungen gerecht zu werden.
Er sprach sich zugleich für einen höheren Stellenwert von Umwelt- und Klimaschutz in der künftigen GAP aus und forderte die EU-Kommission dazu auf, den Übergang zu einem nachhaltigen Agrarsektor und zur Entwicklung dynamischer ländlicher Gebiete zu fördern. Insbesondere die „unverhältnismäßigen Kürzungen“ in der Zweiten Säule gingen zu Lasten des ländlichen Raumes und stünden der Stärkung von Umwelt- und Naturschutz sowie den Klima- und Ressourcenschutzzielen entgegen. Die neue GAP müsse das nationale Ausbauziel des Ökolandbaus auf 20 % der gesamten Agrarfläche sicher finanzieren können.
Auch die geplanten Änderungen an der Finanzierungsstruktur der Zweiten Säule stießen auf Ablehnung. Die Anhebung der Kofinanzierungssätze muss nach Ansicht der Länder zugunsten europaweit einheitlicher Mindeststandards im Natur- und Umweltschutz vermieden werden. Die Verringerung der von der EU bereitgestellten Mittel würde zudem für die deutschen Förderregionen einen „drastischen, kaum zu verkraftenden Einschnitt“ zur Folge haben.